Arten und Mindestgrößen
Die Muscheln werden nach Arten, ob Schleim-, Fein-, Japonica- oder Herzmuscheln, und nach Größe sortiert, entsprechend den Mindestgrößen für Ernte und Verkauf. Diese werden von der Organisation gemäß der Verordnung der Autonomen Gemeinschaft Galicien vom 27. Juli 2012 beaufsichtigt.
Nach dieser ersten Auswahl werden die Muscheln, die den Anforderungen des Gütesiegels «Almeja de Carril» entsprechen, gewogen. Ihre Rückverfolgbarkeit wird gemäß den Vorschriften dokumentiert. Das Erzeugnis wird in abwaschbaren Kisten angeboten, damit es auf dem Fischmarkt versteigert oder direkt an andere zugelassene Käufer verkauft werden kann. Nach dem Erstverkauf werden die Muscheln zu den Kläranlagen gebracht, um die gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsgarantien für den Verzehr zu erhalten.
Verkaufsförderung
Parquistas de Carril fördert den Verkauf des Produkts über den Fischmarkt, da eine enge Zusammenarbeit mit der Fischerzunft «Santiago Apóstol» von Carril besteht. Auf diese Weise wird die größtmögliche Zahl von Verkäufen über diesen Kanal begünstigt.
Parquistas de Carril hat sich der Qualität seiner Produkte verschrieben und führt eine gründliche Kontrolle aller Prozesse durch, um ein weltweit einzigartiges Produkt zu erhalten. Genau diese Arbeit bietet dem Verbraucher alle Garantien, insbesondere bei den Produkten, die das Siegel «Almejas de Carril» tragen.